GUT ORGANISIERT IN IHREM SINNE
Formalitäten machen keinen Halt vor der Trauer
Und so erledigen wir für Sie alle Anträge bei den Behörden.
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Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt Dazu gehören die Beschaffung der ärztlichen Todesbescheinigung, die schriftliche Sterbefallanzeige und die Anforderung notwendiger Urkunden.
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Anmeldung des Sterbefalles beim zuständigen Pfarramt Auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung mit dem zuständigen Pfarramt und kümmern uns um die notwendigen Formalitäten für die kirchliche Trauerfeier.
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Anmeldung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung Festlegung des Beerdigungstermins in Abstimmung mit dem Pfarrer und den Angehörigen.
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Antrag an die dreimonatige Weiterzahlung der Rente an die Witwe / den Witwer.
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Geltendmachung der Sterbegeldansprüche bei Lebens- oder Sterbegeldversicherungen, Gewerkschaften und sonstigen Sterbekassen.
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Beschaffung der amtsärztlichen und polizeilichen Genehmigung für eine Feuerbestattung.
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Falls im Einzelfall notwendig die Beschaffung ordnungsbehördlicher Ausnahmegenehmigungen für Überführungen. Beschaffung der notwendigen Genehmigungen beim zuständigen Konsulat.